Photovoltaikanlage auf Bauernhof in der Altmark, Sachsen-Anhalt
Zurück zur Startseite
Stand Oktober 2026 Quellen unten verlinkt

Photovoltaik in der Altmark – Ratgeber für Eigenheim,
Hof und Gewerbe

Kosten, Förderung, Wirtschaftlichkeit, gesetzliche Pflichten und regionale Besonderheiten – praxisnah erklärt für Sachsen-Anhalt. Für Eigenheimbesitzer, Landwirte, Eigeninstallation und Bestandskunden.

Was Photovoltaik in der Altmark besonders macht

Die Altmark ist keine klassische Sonnenschein-Hochburg, aber besser als ihr Ruf. Eine Abfrage mit dem EU-Tool PVGIS für Osterburg (abgerufen am 5. Oktober 2026, Strahlungsdatenbank SARAH3, 14 % Systemverluste) ergibt bei 35 Grad Dachneigung und Südausrichtung rund 1.050 kWh pro kWp und Jahr. Bei Ost- oder Westausrichtung (30 Grad) sind es je Seite rund 830 bis 850 kWh. Als Planungsgrundlage nennt der PV-Leitfaden der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt etwa 1.000 kWh pro kWp und Jahr.

Das sind Rechenwerte für ein ideal ausgerichtetes Dach. Verschattung, Dachneigung und Anlagentechnik verändern den tatsächlichen Ertrag im Einzelfall. Beim Vor-Ort-Aufmaß lässt er sich für Ihr Dach konkret abschätzen.

Auf dem Land gibt es oft große, freie Dachflächen, und Höfe haben Scheunen und Stallgebäude mit viel Dachfläche. Ob ein Dach tatsächlich unverschattet ist, zeigt erst das Aufmaß.

Wichtiger Zeitpunkt: Die Bundesregierung plant, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen grundlegend zu ändern. Das Gesetz ist Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen (NDR, ADAC). Wer eine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Vergütungssätze für volle 20 Jahre.

Energieteam Zimmer ist seit 2004 in Osterburg ansässig, hat sechs Fachkräfte und wurde 2026 mit dem EUPD Research Installer Award ausgezeichnet. Mehr dazu auf der Seite Auszeichnung.

Wie eine Photovoltaikanlage funktioniert

Solarmodule auf dem Dach wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Gleichstrom um. Ein Wechselrichter macht daraus Wechselstrom, der im Haushalt oder Betrieb genutzt wird. Überschüssiger Strom fließt ins öffentliche Netz und wird vergütet – oder wird in einem Batteriespeicher zwischengespeichert.

Eine vollständige Anlage besteht aus diesen Komponenten:

  • Solarmodule – Bauart und Leistung unterscheiden sich je nach Hersteller und Typ
  • Wechselrichter – String (Standard), Hybrid (mit Speicher), Mikro (bei Verschattung)
  • Montagesystem – Je nach Dachtyp: Ziegel, Trapezblech, Flachdach mit Aufständerung
  • Verkabelung & Zählerschrankumbau – Häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Stromspeicher – Optional, aber in den meisten Fällen sinnvoll

Zur Abgrenzung: Solarthermie erzeugt Wärme für Warmwasser oder Heizung, keine elektrische Energie. Das ist ein anderes System mit anderen Förderregeln.

Eignet sich mein Gebäude?

Eigenheim und Wohngebäude

Südausrichtung bringt die höchsten Erträge. Ost-West-Ausrichtung funktioniert ebenfalls gut und erzeugt Strom zu verschiedenen Tageszeiten, was den Eigenverbrauch verbessern kann. Norddächer sind in der Regel ungeeignet. Der optimale Neigungswinkel liegt zwischen 30 und 45 Grad – das entspricht den meisten Satteldächern in der Region. Flachdächer sind mit Aufständerung nutzbar.

Vor der Installation sollte der Dachzustand geprüft werden. Eine PV-Anlage hält 25 Jahre. Ein Dach, das in zehn Jahren saniert werden müsste, sollte das vorher bekommen.

Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt: Für normale Aufdachanlagen auf Wohngebäuden nennt der LENA-Leitfaden keine allgemeine Genehmigungspflicht. Ausnahmen können bei denkmalgeschützten Gebäuden, Fassadenanlagen und Bereichen mit Gestaltungssatzung (z. B. historische Ortskerne) gelten. Verbindlich klärt das die zuständige Bauaufsichtsbehörde; im Zweifel fragen Sie dort vor der Beauftragung nach.

Landwirtschaft und Gewerbe in der Altmark

Scheunen, Stallgebäude und Lagerhallen bieten oft große zusammenhängende Dachflächen. Als Faustregel nennt der LENA-Leitfaden rund 10 m² Dachfläche pro kWp. Der Vorteil für Betriebe: Wenn Melkanlage, Belüftung, Kühlung oder Werkstatt tagsüber laufen, wird ein großer Teil des Solarstroms direkt verbraucht und ersetzt Strombezug, der teurer ist als eine eingespeiste Kilowattstunde.

Agri-PV – die Kombination von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche – wird an der Hochschule Anhalt in Sachsen-Anhalt erforscht. Als Freiflächenanlage ist Agri-PV in der Regel deutlich aufwendiger in Planung und Genehmigung als eine Dachanlage (Hochschule Anhalt). Auch bei größeren Dachanlagen läuft der Netzanschluss anders als bei kleinen: Die Vier-Wochen-Regel mit automatischer Genehmigung gilt nur bis 30 kWp.

Alternativen zum Schrägdach

Wer kein geeignetes Hauptdach hat, muss nicht verzichten. Carports, Garagen und Geräteschuppen sind oft problemlos nutzbar. Freiflächenanlagen auf dem eigenen Grundstück sind bis zu einer Leistung von 20 kWp EEG-fähig. Fassadenmontage ist technisch möglich, lohnt sich aber wegen der ungünstigen Ausrichtung nur in Ausnahmefällen.

Wie groß soll die Anlage sein?

Die Grundlage für die Dimensionierung ist der eigene Jahresstromverbrauch. Grobe Orientierungswerte:

Haushalt / BetriebJahresverbrauchRechnerische Anlagengröße
2-Personen-Haushaltca. 2.500–3.000 kWhca. 2,5–3 kWp
4-Personen-Haushaltca. 4.000–5.000 kWhca. 4–5 kWp
Hofstelle / Gewerbebetriebstark individuellVerbrauchsanalyse nötig

Orientierungswerte nach der Faustregel 1 kWp je 1.000 kWh Jahresverbrauch, keine Normwerte. Der tatsächliche Verbrauch steht auf Ihrer Stromrechnung.

Bei Südausrichtung erzeugt eine 10-kWp-Anlage in Osterburg laut PVGIS-Abfrage rund 10.500 kWh pro Jahr, bei Ost-West-Aufteilung rund 8.400 kWh. Wer eine Wärmepumpe betreibt oder ein Elektroauto lädt, sollte die Anlage größer planen, weil der Strombedarf deutlich steigt.

Was kostet eine PV-Anlage in der Altmark?

Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren deutlich günstiger geworden. Für 2026 nennt die Sparkasse einen Richtwert von 1.200 bis 1.800 Euro pro kWp für Kauf und Montage. Kleine Anlagen sind im Verhältnis teurer (Finanztip).

AnlagengrößeTypische InvestitionFür wen geeignet
7–10 kWpca. 8.400–18.000 €Einfamilienhaus
15–30 kWpca. 18.000–54.000 €Landwirt, Gewerbebetrieb
Ab 30 kWpIndividuelle KalkulationGrößere Betriebe

Diese Zahlen sind Richtwerte ohne Stromspeicher. Für einen Batteriespeicher nennt Finanztip als Faustregel höchstens 600 Euro pro kWh Speicherkapazität, bei 8 bis 15 kWh sind das rechnerisch bis zu etwa 4.800 bis 9.000 Euro. Welche Größe sinnvoll ist, hängt vom Verbrauch ab.

Was in jedem Angebot stehen muss:

  • Hersteller und Modellbezeichnung aller Hauptkomponenten
  • Anlagengröße in kWp und Anzahl der Module
  • Erwarteter Jahresertrag in kWh mit Berechnungsgrundlage
  • Kosten für Gerüst, Elektroinstallation und Anmeldung
  • Gewährleistungsregelungen schriftlich

Kaufen oder mieten? Mietmodelle kommen ohne Anfangsinvestition aus, dafür fallen Mietzahlungen über die gesamte Laufzeit an. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über die Laufzeit mit dem Kaufpreis; die Verbraucherzentrale behandelt beide Varianten.

Lohnt sich Photovoltaik? Wirtschaftlichkeit konkret rechnen

Das Wichtigste zuerst: Der größte wirtschaftliche Vorteil einer PV-Anlage ist nicht die Einspeisevergütung, sondern der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt teure Netzenergie. Laut Verbraucherzentrale liegt der Eigenverbrauch bei einem Vier-Personen-Haushalt mit 5-kWp-Anlage bei etwa 20 bis 30 Prozent, mit Batteriespeicher bei 50 bis 60 Prozent; Herstellerangaben (Viessmann) nennen bis zu 80 Prozent.

Aktuelle Einspeisevergütungssätze ab 1. August 2026

Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gelten diese Sätze für 20 Jahre:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur, Stand August 2026; bestätigt durch ADAC und Verbraucherzentrale. Seit dem 25. Februar 2025 entfällt die Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen.

Geplante EEG-Reform ab 2027 (noch nicht beschlossen, Stand Oktober 2026): Für neue Anlagen ab 2027 ist keine 20-jährige Festvergütung mehr geplant. Stattdessen soll es eine Übergangsvergütung von maximal drei Jahren zu ca. 5,2 ct/kWh geben, ab August 2027 weiter absinkend. Ab 2030 voraussichtlich keine gesetzliche Festvergütung mehr. Nach aktuellem Planungsstand betrifft das nur Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen.

Beispielrechnung Einfamilienhaus in der Altmark

Annahmen (eigene Setzungen, keine Messwerte): 10-kWp-Anlage mit Südausrichtung, Jahresverbrauch 4.500 kWh, Strompreis 35 ct/kWh, Speicher 10 kWh. Der Ertrag ist mit 9.800 kWh bewusst etwas unter dem PVGIS-Wert von rund 10.500 kWh angesetzt. Die Investition ergibt sich aus den Preisobergrenzen von 1.600 € pro kWp und 600 € pro kWh Speicher (Finanztip).

PostenWert
Erwarteter Jahresertragca. 9.800 kWh
Eigenverbrauch mit Speicher (ca. 60 %)ca. 2.700 kWh
Einsparung Strombezug (35 ct/kWh)ca. 945 €/Jahr
Einspeisung (ca. 7.100 kWh à 7,70 ct)ca. 547 €/Jahr
Jährlicher Gesamtvorteilca. 1.490 €/Jahr
Investition (Anlage + Speicher)ca. 22.000 €
Rechnerische Amortisationca. 15 Jahre

Modellrechnung mit eigenen Annahmen, keine Prognose. Nicht berücksichtigt sind Wartung, Strompreisänderungen und Modulalterung.

Beispielrechnung Landwirt (Scheunendach)

Annahmen (eigene Setzungen, keine Messwerte): 20-kWp-Anlage auf einem Scheunendach mit gemischter Ausrichtung (Ertrag 950 kWh pro kWp), hoher Tagesverbrauch, Strompreis 28 ct/kWh, Jahresverbrauch 35.000 kWh, Eigenverbrauch 65 %, Investition ca. 1.300 € pro kWp, kein Speicher.

PostenWert
Erwarteter Jahresertragca. 19.000 kWh
Eigenverbrauch (ca. 65 % Tagesbetrieb)ca. 12.350 kWh
Einsparung Strombezug (28 ct/kWh)ca. 3.460 €/Jahr
Einspeisung (ca. 6.650 kWh à ca. 7,18 ct, Mischsatz aus 7,70 und 6,66 ct)ca. 477 €/Jahr
Jährlicher Gesamtvorteilca. 3.940 €/Jahr
Investition (ohne Speicher)ca. 26.000 €
Rechnerische Amortisationca. 7 Jahre

Modellrechnung mit eigenen Annahmen, keine Prognose. Nicht berücksichtigt sind Wartung, Strompreisänderungen und Modulalterung. Ein hoher Tagesverbrauch erhöht den Eigenverbrauchsanteil.

Ihre individuelle Berechnung

Diese Zahlen sind Richtwerte. Für Ihren konkreten Fall erstellen wir ein kostenloses Bedarfsangebot.

Förderung und Finanzierung

Bundesebene

Die wichtigste Förderung ist die EEG-Einspeisevergütung, die für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 für 20 Jahre gesetzlich garantiert ist (Sätze siehe Tabelle oben). Die Vergütungssätze sinken seit Februar 2024 alle sechs Monate um je 1 Prozent.

Der KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien Standard) ist ein zinsgünstiger Förderkredit mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren (Haufe). Der effektive Jahreszins liegt je nach Bonität und Laufzeit bei ca. 3,6 bis 4,0 Prozent (Stand August 2026 – aktuellen Satz vor Antragstellung auf kfw.de prüfen). Finanztip stuft den KfW-Kredit für Privathaushalte als wenig attraktiv ein; ein Vergleich mit Bankangeboten lohnt sich.

Sachsen-Anhalt und Region

IB MODERN – Förderstopp seit 1. Oktober 2026: Das Programm Sachsen-Anhalt MODERN der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nimmt seit dem 1. Oktober 2026 aufgrund hoher Nachfrage keine neuen Anträge mehr an. Ob und wann es wieder öffnet, ist unklar. Aktuellen Status prüfen: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kommunale Direktzuschüsse im Landkreis Stendal oder Altmarkkreis Salzwedel sind uns nach aktueller Recherche (Stand Oktober 2026) nicht bekannt; bei der eigenen Gemeinde nachzufragen kostet nichts. Landwirtschaftliche Betriebe können bei ihrer Hausbank nach Förderkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank fragen; ob Photovoltaik im Einzelfall förderfähig ist, muss dort geklärt werden. Die Förderlage ist generell volatil – immer vor Beauftragung prüfen, ob aktuelle Programme bestehen.

Steuerliche Vorteile

  • Umsatzsteuer: 0 % auf Lieferung und Montage von PV-Anlagen und Speichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, unbefristet seit 1. Januar 2023 (Bundesfinanzministerium). Bis 30 kWp ist die Gebäudeart laut Finanztip unerheblich.
  • Einkommen- und Gewerbesteuer: Befreit sind Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (Inbetriebnahme ab 2025), solange insgesamt nicht mehr als 100 kWp betrieben werden (Verbraucherzentrale). Die Grenze gilt auch für Gewerbeimmobilien; Betriebe sollten das mit dem Steuerberater klären.
  • Oberhalb von 30 kWp gilt die normale Besteuerung, und die Anlage muss in der Steuererklärung angegeben werden (Finanztip).

Stromspeicher: Wann lohnt er sich?

Ein Batteriespeicher speichert tagsüber erzeugten Solarstrom, der gerade nicht gebraucht wird. Abends und nachts wird dieser gespeicherte Strom verbraucht, anstatt teuren Netzstrom zu beziehen.

Ein Speicher lohnt sich vor allem dort, wo tagsüber viel Strom übrig bleibt und abends Bedarf besteht. Ohne Speicher würde ein großer Teil des Stroms ins Netz eingespeist – zum deutlich niedrigeren Vergütungssatz statt zum gesparten Haushaltsstrompreis.

Faustformel Speichergröße

Ca. 1 kWh Speicherkapazität je 1 kWp Anlagenleistung. Für eine 10-kWp-Anlage wäre das ein Speicher mit etwa 10 kWh Kapazität.

DC- oder AC-Kopplung? Bei einer Neuanlage mit Hybridwechselrichter empfiehlt sich DC-Kopplung: Der Strom fließt direkt vom Modul in den Speicher ohne Umwandlungsverluste. Wer einen Speicher an eine Bestandsanlage nachrüstet, kommt häufig mit AC-Kopplung zurecht.

Notstrom: Nicht jeder Batteriespeicher springt bei einem Stromausfall ein. Notstromfähigkeit muss beim Kauf explizit geprüft werden.

Ob sich ein Speicher rechnet, hängt vom Verbrauchsprofil ab. Als Preisgrenze nennt Finanztip höchstens 600 Euro pro kWh Speicherkapazität.

Eigenverbrauch steigern: Wärmepumpe, E-Auto, Smart Home

Je mehr Strom selbst verbraucht wird, desto besser rechnet sich die Anlage. Mehrere Wege führen dorthin:

Wärmepumpe und PV ergänzen sich gut – gerade bei Häusern ohne Gasanschluss. Die Wärmepumpe läuft bevorzugt tagsüber, wenn viel Solarstrom verfügbar ist, und heizt Wasser oder Pufferspeicher auf Vorrat auf.

E-Auto laden mit Solarstrom ist einer der effektivsten Wege, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Mit einer Wallbox, die auf die Solarproduktion reagiert, lädt das Auto genau dann, wenn Strom im Überschuss vorhanden ist.

Smart Meter und Energiemanagement-Systeme verlagern flexible Verbraucher automatisch in die Sonnenstunden. Laut Verbraucherzentrale deckt eine typische Anlage rund 30 Prozent des Jahresstromverbrauchs, mit Batteriespeicher rund 70 Prozent.

Eigeninstallation: Was geht, was nicht

Manche Interessenten wollen bei der Installation selbst Hand anlegen, um Kosten zu sparen. Das ist in bestimmten Grenzen möglich.

Was in Eigenregie erlaubt ist

Die mechanische Montage der Module und der Unterkonstruktion auf dem Dach. So sieht es auch das Modell auf unserer Seite zur Eigeninstallation vor.

Was zwingend ein zugelassener Elektrofachbetrieb übernehmen muss: Der elektrische Anschluss und die Inbetriebnahme. Nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) darf eine netzgekoppelte PV-Anlage nur ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Elektrofachbetrieb anschließen. Das ist keine Frage der Sparsamkeit, sondern der Sicherheit und Haftung.

Bei der Eigeninstallation übernimmt Energieteam Zimmer die individuelle Planung, liefert den Bausatz und kümmert sich um den elektrischen Anschluss, die Inbetriebnahme, die Netzanmeldung beim Netzbetreiber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Ob Herstellergarantien bei Eigenmontage gelten, hängt vom Hersteller ab und sollte vor dem Kauf schriftlich geklärt werden. Für Montagefehler tragen Sie selbst die Verantwortung.

Sicherheit: Gerüst, Absturzsicherung und VDE-konforme Ausführung sind keine optionalen Extras.

Alles zur Eigeninstallation mit Energieteam Zimmer →

Von der Anfrage bis zur Inbetriebnahme

Keine langen Wartezeiten auf Rückmeldung, kein Onlineformular. Energieteam Zimmer antwortet auf Anfragen innerhalb eines Werktags.

  1. Kostenloses Bedarfsangebot – Sie schildern uns Ihren Bedarf, wir melden uns innerhalb eines Werktags
  2. Vor-Ort-Aufmaß und Planung – wir kommen zu Ihnen, prüfen das Dach und planen die Anlage
  3. Angebot mit allen Kostenpositionen, Komponenten und Berechnungsgrundlagen
  4. Beauftragung – Zeitplan und Installationstermin stimmen wir mit Ihnen ab
  5. Fachgerechte Installation durch Energieteam Zimmer
  6. Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – wir übernehmen das (Vier-Wochen-Frist bis 30 kWp)
  7. Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  8. Inbetriebnahme durch den Elektrofachbetrieb
  9. Übergabe der Anlagendokumentation und der Garantieunterlagen

Direkt erreichbar

Telefon: 0162 8673278

E-Mail:

Antwort innerhalb eines Werktags.

Gesetzliche Pflichten: Anmeldung und Bürokratie

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Vier-Wochen-Frist. Reagiert er nicht fristgerecht, gilt die Genehmigung für Anlagen bis 30 kWp in vielen Fällen als erteilt (Verbraucherzentrale). Die Anmeldung übernimmt Energieteam Zimmer.
  • Marktstammdatenregister: Pflicht für jede Anlage, kostenlos und online (marktstammdatenregister.de) – Energieteam Zimmer übernimmt das.
  • Smart Meter (iMSys): Pflicht ab 7 kWp für neue Anlagen (seit 25. Februar 2025). Ohne iMSys: max. 60 % der Nennleistung dürfen ins Netz eingespeist werden (Verbraucherzentrale).
  • Baugenehmigung: Für Aufdachanlagen auf Wohngebäuden nennt der LENA-Leitfaden keine allgemeine Genehmigungspflicht. Ausnahmen bei Denkmalschutz, Fassadenanlagen und Gestaltungssatzungen; verbindlich klärt das die Bauaufsichtsbehörde.
  • Solarpflicht: In Sachsen-Anhalt keine landesweite Pflicht (Stand Oktober 2026). Ab 2027 bundesweite Pflicht für neue öffentliche Nichtwohngebäude, ab 2030 für neue Wohngebäude (GModG § 106) – betrifft Bestandsgebäude nicht (Finanztip, Haufe).

Aktuelles Recht: Solarpaket I und Solarspitzengesetz

Das Solarpaket I (seit 2024) hat den Netzanschluss für Anlagen bis 30 kWp erheblich beschleunigt: Vier-Wochen-Frist, automatische Genehmigung bei Nichtreaktion, einfachere Regeln für Mieterstrom und WEG-Anlagen.

Das Solarspitzengesetz (seit 25. Februar 2025) brachte drei wesentliche Änderungen: die iMSys-Pflicht ab 7 kWp, die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter, und den Vergütungsausfall bei negativen Börsenstrompreisen.

Die geplante EEG-Reform ab 2027 (Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen) sieht vor: keine 20-jährige Festvergütung mehr für neue Anlagen, Übergangsvergütung von maximal drei Jahren, Pflicht zur Direktvermarktung, neue 50-%-Einspeisebegrenzung. Nach aktuellem Planungsstand gilt das nur für Anlagen ab 2027.

Wartung, Garantie und Versicherung

Eine PV-Anlage ist wartungsarm, aber nicht wartungsfrei.

ThemaWas Sie wissen sollten
Herstellergarantie ModuleFreiwillig, laut Verbraucherzentrale 10 bis über 20 Jahre. Laufzeit und Bedingungen stehen im Datenblatt.
Leistungsgarantie ModuleGarantierte Restleistung nach bestimmten Jahren: im Angebot und im Herstellerdatenblatt nachlesen.
Wechselrichter und SpeicherLaufzeiten unterscheiden sich je Hersteller. Vor dem Kauf schriftlich erfragen, auch zu Verlängerungsmöglichkeiten.
GewährleistungFünf Jahre Haftung der Verkaufsfirma für Sachmängel (Verbraucherzentrale).

Bei einer Inspektion werden Module, Kabel, Wechselrichter und Anschlüsse auf Verschleiß und Leistungsverlust geprüft; ein Monitoring zeigt zudem früh, wenn der Ertrag abweicht. Zur Versicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Anlage zumindest in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen (Schutz vor Sturm, Hagel, Blitz und Feuer). Bei großen oder kreditfinanzierten Anlagen kann eine spezielle Photovoltaikversicherung sinnvoll sein.

Zu unseren Wartungsleistungen →

Häufige Fehler und Warnsignale beim Anbietervergleich

  • Angebote ohne Hersteller- und Modellbezeichnung der Hauptkomponenten
  • Renditeversprechen ohne nachvollziehbaren, schriftlichen Rechenweg
  • Druckverkauf und Haustürgeschäfte ohne ausreichende Bedenkzeit
  • Kein Nachweis über Erfahrung, Referenzen oder Zertifizierungen in der Region
  • Keine Gewährleistungsregelung im Vertrag
  • Keine klare Aussage zur Erreichbarkeit und Reaktionszeit nach der Installation

Häufige Fragen aus der Altmark

Für Eigenheimbesitzer

Ja. Die Wirtschaftlichkeit hängt hauptsächlich vom Eigenverbrauch ab, nicht von der Einspeisevergütung. Wer 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze für 20 Jahre und ist nach aktuellem Planungsstand von der geplanten Reform nicht betroffen.
In unserer Modellrechnung (10 kWp, Speicher, 4.500 kWh Verbrauch, 35 ct/kWh Strompreis) liegt der jährliche Gesamtvorteil bei rund 1.500 Euro. Eine individuelle Berechnung ist nötig, weil sich Strompreis, Ausrichtung und Verbrauchsprofil stark unterscheiden.
Für normale Aufdachanlagen auf Wohngebäuden nennen gängige Leitfäden keine allgemeine Genehmigungspflicht. Ausnahmen können bei denkmalgeschützten Gebäuden, Fassadenanlagen und Bereichen mit Gestaltungssatzung (z. B. historische Ortskerne) gelten. Verbindlich klärt das die Bauaufsichtsbehörde.
Direkte Zuschüsse gibt es nach aktuellem Stand nicht. Das IB-Programm Sachsen-Anhalt MODERN nimmt seit dem 1. Oktober 2026 keine neuen Anträge mehr an. Die wichtigste Förderung bleibt die EEG-Einspeisevergütung und der Nullsteuersatz von 0 % MwSt.
Das hängt von Auftragslage, Lieferzeiten und Netzbetreiber ab. Einen realistischen Zeitplan nennen wir Ihnen mit dem Angebot.

Für Landwirte und Gewerbebetriebe

Nach der Faustregel des LENA-Leitfadens (rund 10 m² Dachfläche pro kWp) passen auf 300 m² etwa 30 kWp. Mit dem Richtwert von 1.200 bis 1.800 Euro pro kWp ergibt das rechnerisch etwa 36.000 bis 54.000 Euro. Für eine präzise Kalkulation ist ein Vor-Ort-Aufmaß nötig.
Vollständige Autarkie ist schwer zu erreichen, weil der Winterertrag gering ist. Wie viel Sie davon selbst nutzen, hängt vom Lastprofil Ihres Betriebs ab und lässt sich anhand Ihrer Stromrechnung und Ihrer Betriebsabläufe abschätzen.
Die Vier-Wochen-Regel mit automatischer Genehmigung beim Netzanschluss gilt nur bis 30 kWp, und steuerlich entfällt oberhalb von 30 kWp die Befreiung von der Einkommensteuer. Klären Sie Netzanschluss und Steuer bei größeren Anlagen früh.

Für Eigeninstallations-Interessenten

Die mechanische Montage der Module und der Unterkonstruktion. Der elektrische Anschluss und die Inbetriebnahme müssen durch einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen (§ 13 NAV). Die Netzanmeldung übernimmt Energieteam Zimmer.
Planung, Bausatz, elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme, Netzanmeldung und Anmeldung im Marktstammdatenregister. Die Modulmontage übernehmen Sie selbst. Details stehen auf der Seite zur Eigeninstallation.

Für Bestandskunden

Am einfachsten über das Monitoring: aktueller Ertrag vs. Sollwert. Wer kein Monitoring hat, kann die Jahresstromabrechnung der letzten Jahre vergleichen. Bei auffälligen Abweichungen hilft eine Inspektion.
Wenn die Anlage viel Strom einspeist, den Sie abends selbst gebraucht hätten. Ob es sich rechnet, zeigt der Vergleich von Speicherpreis (Richtwert höchstens 600 € pro kWh) und der Differenz zwischen Strompreis und Einspeisevergütung.
Die Anlage läuft technisch weiter, und den erzeugten Strom können Sie weiterhin selbst nutzen. Welche Vergütung für eingespeisten Strom nach den 20 Jahren gilt, richtet sich nach dem dann geltenden EEG. Lassen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf beraten.
Das Intervall hängt von Anlage, Hersteller und Standort ab. Bei starker Verschmutzung sollten Module gereinigt werden. Unsere Wartungsleistungen finden Sie auf der Seite Wartung & Service.

Bereit für Ihre eigene Solaranlage?

Wir erstellen ein kostenloses Bedarfsangebot und kommen zum Vor-Ort-Aufmaß – in Osterburg und der gesamten Altmark.

Quellen

Die folgenden Quellen wurden im Oktober 2026 für diesen Ratgeber herangezogen. Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit eigenen Annahmen; Kostenangaben sind Richtwerte.

Stand Oktober 2026. Vergütungssätze, steuerliche und rechtliche Angaben stützen sich auf die oben verlinkten Quellen. Die Ertragswerte stammen aus einer eigenen PVGIS-Abfrage am 5. Oktober 2026. Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten und keine Prognose. Rechtliche und technische Rahmenbedingungen können sich ändern. Für verbindliche Aussagen zu Ihrem Vorhaben sprechen Sie uns direkt an.